Step Up - Personal Training in Basel

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1 Allgemeine Informationen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer (im Folgenden: "Trainer") und dem Kunden (im Folgenden: "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung.
Kunden im Sinne des § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.

3 Gegenstand der Leistung
Der Trainer bietet dem Kunden ein Konzept an, das optimal auf den Kunden zugeschnitten ist. Das Konzept enthält verschiedene Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, zur Wahl der Sportbekleidung und zur Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
Der Trainer garantiert dem Kunden eine individuelle Beratung. Der Kunde wird vom Trainer persönlich betreut.
Die folgenden Dienstleistungen werden zusätzlich angeboten: 

Persönliche Ausbildung
Auf der Grundlage eines individuellen Einzeltrainings mit Einzelbetreuung. Berater, Motivator und Kontrolleur zugleich.

Ernährungs-Coaching
Anpassung und Optimierung der Ernährungsgewohnheiten sowie Entwicklung eines gesunden Lebensstils.

Ausbildungsplan
Ein Ausbildungsplan ist durch die Berücksichtigung aller für das Ausbildungsziel relevanten Variablen gekennzeichnet. Schulungspläne werden regelmäßig an die Gegebenheiten und Fortschritte des Kunden angepasst.

Online-Nachhilfe
Coachings können auch online stattfinden. Ob nur theoretisch, um persönliche Fragen zu Training oder Ernährung zu klären, oder praktisch.

Satellitentraining
Der Kunde kann auch in seinem eigenen Fitnessstudio trainieren und nur zur regelmäßigen Kontrolle vorbeikommen oder wenn er Fragen zur Technik hat oder einen neuen Trainingsplan ausarbeiten möchte.

4 Ausbildung und Ernennung
Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. In diesem Gespräch werden die Inhalte und Ziele vereinbart. Während des Gesprächs informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.

Eine Trainingseinheit dauert in der Regel 60 Minuten. Die längeren Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Trainers/Kunden statt.
Die Termine sind ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für nicht wahrgenommene Termine wird die volle Gebühr für eine Trainingseinheit berechnet.

5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer vor Beginn des Trainings unaufgefordert über seine Sporttauglichkeit zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche gesundheitliche oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, ist der Kunde verpflichtet, den Trainer unverzüglich zu informieren.

6 Zahlungsbedingungen
Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Die Gebühr ist vor jedem Training/Beginn des Trainings an den Trainer zu zahlen.
Derzeit sind die folgenden Zahlungsarten verfügbar: 
Bargeld oder Kreditkarte (bei Online-Buchungen).


7 Haftung und Information
Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und für die Haftung für Schäden des Mitglieds aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten des Trainers gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die in § 3 aufgeführten Leistungen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Der Trainer übernimmt keine Bewachungs- und Sorgfaltspflicht für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände.
Der Trainer haftet nicht für Schäden, die durch Selbstüberschätzung des Kunden entstanden sind. Befolgt der Kunde die Anweisungen des Trainers nicht und erleidet er dadurch den Schaden, ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
Der Ausbilder hat eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung.

8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die Einzelheiten des Datenschutzes sind in der Datenschutzerklärung des Trainers zu finden.

9 Vertraulichkeit
Der Trainer ist verpflichtet, über alle Informationen des Kunden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Trainingsmaßnahmen bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.

10 Vertragslaufzeit
Grundsätzlich werden zwischen dem Trainer und dem Kunden nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine dauerhafte medizinische Indikation vor, die eine Fortführung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden nur ärztliche Atteste akzeptiert.

11 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist einvernehmlich eine angemessene, rechtswirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Als Gerichtsstand gilt Basel-Stadt.